Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schulz Werbetechnik GmbH


1. Geltungsbereich, Allgemeines:

Unsere Allgemeinen Verkaufs, Liefer- undZahlungsbedingungen im folgenden:AllgemeineGeschäftsbedingungen gelten für alle unsereLieferungen und Leistungen, auch aus künftigenGeschäftsabschlüssen.Abweichende Bedingungen des Kunden geltennur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlichanerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelnerBestimmungen berührt die Wirksamkeit unsererAllgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigennicht.Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungensind hierdurch aufgehoben.


2. Zustandekommen des Vertrages:

Unsere Angebote sind freibleibend undunverbindlich. Auf Angebote hin kommen Verträgemit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung,oder nach mündlicher Rücksprache,und Zusendung des von Ihnen unterschriebenenAngebot per Fax oder per Post, zustande.Spätestens aber mit Übergabe des Kaufgegenstandes.In dem Entfernen der Verpackungdes übergebenen Kaufgegenstandes durch denKunden ist stets eine Angebotsannahme zusehen.


3. Lieferzeit und Lieferung:

Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt diesemit der tatsächlichen Auftragsklarheit. Bei notwendigenBauanträgen, mit dem Eingangsdatumder schriftlichen Baugenehmigung. Bei vereinbartenAnzahlungen oder Teilzahlung abEingang der Summe.Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihremAblauf der Kaufgegenstand das Lieferwerk, unserLager oder unseren Betrieb verlassen hat, oderdie Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.Wird die von uns geduldete Lieferung undLeistung durch unvorhersehbare und von unsunverschuldete Umstände verzögert (z.B. durchArbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse,behördliche Maßnahmen- jeweilsauch bei unserem Vorlieferanten- sowie nichtrechtzeitige Selbstbelieferung, so sind wirberechtigt, ganz oder teilweise vom Vertragzurückzutreten oder nach unserer Wahl dieLieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.Schadenansprüche des Kundensind ausgeschlossen.Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setztdie rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllungder Verpflichtung des Kunden zur Bereitstellungder technischen Voraussetzungen für die gegebenenfallserforderlichen Inbetriebnahme voraus.Teillieferungen sowie Lieferung vor der angegebenenLieferzeit sind zulässig. Fixgeschäftetätigen wir nicht.Sollte dem Kunden aufgrund eines von unsverschuldeten Verzuges ein Schaden erwachsen,so ist nur dann berechtigt, eine Verzugsentschädigungzu fordern, wenn der Verzugzumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht.Das Recht zur Geltendmachung setzt fernervoraus, dass wir eine vom Kunden schriftlichgesetzte, angemessene Nachfrist nicht eingehaltenhaben.Wird der Versand oder die Montage auf Wunschdes Kunden verzögert, wird die Ware inRechnung gestellt und muss im vereinbartenZahlungsmodus bezahlt werden. Montagekostenwerden gesondert in Rechnung gestellt.Entstehende Lagerkosten für die bereitgestellteWaren werden wir beginnend einen Monat nachAnzeige der Versandbereitschaft, in Rechnungstellen.Kostenbasis ist der tatsächliche verursachteKostenfaktor zuzüglich Bearbeitungsgebühr.Wir sind berechtigt nach fruchtlosem Ablaufeiner gesetzten, angemessenen Frist, anderweitigüber den Liefergegenstand zu verfügen und denKunden mit angemessener verlängerten Frist zu beliefern.


4. Abnahme und Gefahrtragung:

Die Lieferung erfolgt entweder durch Versand abWerk bzw. Lager, durch Übernahme durch denKunden in unserem Hause. Bei Montagearbeitennach erledigten Teilmontagen bzw. UnterschriebenerEndabnahme. Das Risiko desTransportes ist durch eine zusätzlichabzuschließende Transportversicherung abzusichern.Verpackungskosten werden separatberechnet.Wird der Liefergegenstand vom Kundenübernommen, so geht die Gefahr desUntergangs, der Beschädigung und Verschlechterungdes Kaufgegenstandes mit derÜbernahme auf ihn Über. Im Falle der Versendunggeht die Gefahr des Untergangs, derBeschädigung und Verschlechterung des Kaufgegenstandesin dem Zeitpunkt auf den Kundenüber, in welchem wir die Ware an einen Spediteuroder Frachtführer übergeben, spätestensjedoch mit Verlassen des Werks oder des Lagers,und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgenoder wir noch andere Leistungen, z.B. dieVersendungskosten, Anfuhr oder Aufstellungoder die Installation und Konfiguration übernommenhaben. Ist der Kaufgegenstand versandbereitund verzögert sich die Versendung oder dieAnnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertretenhaben, so geht die Gefahr mit dem Zugang derAnzeige der Versandbereitschaft auf den Kundenüber.Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist vom Kunden unbeschadetder Rechte aus Ziffer 5. Entgegen- und abzunehmen.


5. Mängelrügen und Gewährleistung:

Beanstandungen wegen unrichtiger oder mangelhafterLieferung bzw. Leistung und wegenFehlens zugesicherte Eigenschaften müssen uns,soweit durch zumutbare Untersuchung feststellbar,unverzüglich- spätestens 8 Tage nach Ablieferung,im Falle verdeckter Mängel, unverzüglichnach deren Entdeckung und zwar in allen Fällenunter genauer Angabe der Beanstandung schriftlichangezeigt werden.Treten verdeckte Mängel auf, so ist eine etwaigeVerarbeitung der Ware unverzüglich einzustellen.Hält der Kunde diese Verpflichtung ein, so giltdie Ware als genehmigt.Im Falle berechtigter Beanstandungen wird nachunserer Wahl nachgebessert, Ersatz geliefert oderein Preisnachlass eingeräumt. Anspruch aufWandlung besteht nur bei fehlschlagender Nachbesserung,oder wenn die Ersatzlieferungwiederum mangelhaft ist.Im Falle der Ersatzlieferung ist uns unseremangelhafte Ware zuzusenden, Aufwendungendie erforderlich werden, um die Nachbesserungzu ermöglichen (z.B. Aus- und Einbaukosten)tragen wir höchstens bis zur Höhe des vereinbartenEntgeldes.Wir leisten keine Gewähr für Mängel, die aufUmstände zurückzuführen sind, die wir nicht zuvertreten haben, wie natürliche Abnutzung,unsachgemäße Verwendung oder Behandlung.Nachlässigkeit bei Pflege oder Wartung, übermäßigeInanspruchnahme, außer-gewöhnlicheaggresive Umweltbedingungen.Haben wir fertige Teile bei anerkantenFachunternehmen bezogen, gegen deren Bonitätuns keine Bedenken bekannt waren, sobeschränkt sich unsere Gewährleistungspflichtinsoweit darauf, die uns gegen dieseFachunternehmen zustehende Gewährleistungsansprüchean den Kunden abzutreten. Gleichzeitigsind wir verpflichtet, dem Kunden alleangaben zu machen, die für die Rechtsverfolgunggegen den Vorlieferanten erforderlich sind.Liegen bei dem Vorlieferanten nach gerichtlicherInanspruchnahme desselben, die Voraussetzungenvor, unter denen ein Anspruch aufWandlungen gegen uns bestünde so sind wirverpflichtet, die Gewährleistungsansprüche desKunden zu erfüllen.Weitergehende Ansprüche des Kunden,insbesondere auf Ersatz von Schäden, welchenicht an der Ware selber entstanden sind, sindausgeschlossen. Schäden die infolge Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit von uns entstandensind, sind von uns zu ersetzen.Kleine Abweichungen in den Farben und Folien,sowie Schönheitsfehler, wie sie bei der Eigenartunserer Fabrikation oder des verwendetenMaterials vorkommen, berechtigen nicht zuBeanstandungen. Bei Widerstreit von Qualitätund Schönheit sind wir berechtigt, der Qualitätden Vorzug zu geben. Konstruktionsänderungenund Verwendung anderen Materials auf Grundtechnischer Weiterentwicklung, aus bessererErkenntnis oder aus lieferbedingten Fabrikationsgründenusw. sind zulässig, sofern die Funktiondes zu liefernden Teiles gewährleistet bleibt unddem Kunden zumutbar ist.Gewährleistungansprüche verjähren in 6 Monatennach Übergabe der Ware. Von der Gewährleistungausgeschlossen sind Leuchtstofflampenund Glühbirnen.Alle etwaigen Schadenansprüche gegen uns ausjedweden Rechtsgrund, sowohl vertraglicher wieaußervertraglicher Art, einschließlich solcherwegen Folgeschäden, soweit nichts anderesbestimmt ist, sind ausgeschlossen.Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungenbis zu 10% bei Bestellungen bis zu 10 Stückeiner Position, bis zu 20% vor, und zwar sowohlbezüglich der Gesamtabschlussmenge als auchbezüglich jeder einzelnen Teillieferung oder Baugruppe.


6. Montagearbeiten:

Bei übernommenen Montagearbeiten wirdvorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung undVerzögerung durchgeführt werden können. Inden Montagepreisen sind, auch wenn sie alsFestpreise vereinbart sind, diejenigen Kostennicht enthalten, die dadurch entstehen, dassdurch den Kunden oder anderen Gegebenheitenzu vertretene Umstände, Verzögerungeneintreten, oder zusätzlicher Arbeitsaufwanderforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungenan Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand,gehen zu Lasten des Kunden. Eventuell erforderlicheFremdleistungen können vomLieferanten auf Rechnung des Kunden in Auftraggegeben werden.Wir sind berechtigt, Montagen auch durch Dritteausführen zu lassen.


7. Eigentumsvorbehalt:

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zurvollständigen Zahlung unser Eigentum.Bei laufender Rechnung gilt das vorbehalteneEigentum als Sicherung der Saldoforderung desLieferanten.Sollten die von uns hergestellten Produkte vondem Kunden weiterverkauft werden, so bleibtder Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kundenbestehen, bei Ausfall des Kunden, gehen dieForderungen automatisch an dessen Kunden über.


8. Abtretung:

Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarfder schriftlichen Zustimmung.9. Anwendbares Recht, VertragsspracheAuf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlichdas Recht der BundesrepublikDeutschland Anwendung. Das Internationale Kaufrechtfindet keine Anwendung. Die Vertragsspracheist deutsch.10. Gerichtsstand und ErfüllungsortErfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus derGeschäftsbeziehungmit uns, ist der Sitz unsererFirma. Ausschließlicher Gerichtsstand für alleStreitigkeiten zwischen dem Kunden und uns ist Offenburg.

 

9. Datenschutz:

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. 


Vorgaben gemäß DSGVO
Ab dem 25. Mai 2018 beansprucht die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach zweijähriger Übergangszeit endgültig Geltung. Hiermit versichern wir, dass alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen der Zusammenarbeit mit Ihnen erheben, streng vertraulich behandelt werden. Ihr Name und alle weiteren Informationen sind ausschließlich in unserem internen System erfasst. Mit Ausnahme unserer Auftragsverarbeiter werden diese Daten keinesfalls an Dritte außerhalb der Unternehmen weitergegeben. Die mit uns arbeitenden Auftragsverarbeiter haben sich uns gegenüber gleichermaßen auf die Einhaltung unseres hohen Datenschutzniveaus verpflichtet. Die Speicherung der Daten erfolgt in einer Inhouse-Datenbank eines führenden Datenbankherstellers. Alle Daten sind durch technische Systeme geschützt. Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter: kontakt@schulz-werbetechnik.de